Eine Website ist 2026 nicht mehr nur Design, Texte und SEO. Wer online verkauft, Kundenanfragen sammelt, AI-Tools einsetzt oder mit Nachhaltigkeit wirbt, muss auch rechtliche Anforderungen im Blick behalten.
1. Barrierefreiheit: Website und Online-Shop müssen zugänglicher werden
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Es setzt die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit um und betrifft bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, darunter auch digitale Angebote wie E-Commerce und Online-Dienstleistungen.
Für Unternehmen heißt das: Wer einen Online-Shop, eine Buchungsstrecke, ein Kundenportal oder digitale Bestellprozesse anbietet, sollte Barrierefreiheit nicht als Design-Extra behandeln.
Praktische Orientierung für Website-Design:
— Fließtext eher 16–18 px oder größer
— Zeilenhöhe ca. 1,5–1,7
— keine hellgraue Schrift auf weißem Hintergrund
— Kontrast für normalen Text mindestens 4,5:1
— große Headlines mindestens 3:1
— Buttons und Links auch per Tastatur erreichbar
— sichtbarer Fokuszustand bei Tastaturbedienung
— Formulare mit echten Labels, nicht nur Placeholdern
— Fehlermeldungen verständlich und direkt am Feld
— Bilder mit sinnvollen Alt-Texten
— Website bei 200 Prozent Zoom weiterhin nutzbar
Für einen Website-Relaunch bedeutet das: Barrierefreiheit sollte früh in Design, Struktur und Content eingeplant werden. Nachträgliche Korrekturen sind oft teurer als eine saubere Umsetzung von Anfang an.
2. AI Act: AI-Nutzung muss transparenter werden
Der EU AI Act gilt schrittweise. Für Websites und Marketing besonders relevant sind die Transparenzpflichten nach Artikel 50, die ab dem 2. August 2026 gelten. Sie betreffen unter anderem bestimmte AI-Systeme, AI-generierte Inhalte, Deepfakes und Fälle, in denen Nutzer mit einem AI-System interagieren.
Für Unternehmen wird das wichtig, wenn auf der Website oder im Marketing AI sichtbar eingesetzt wird.
Typische Beispiele:
— AI-Chatbot auf der Website
— automatisierte Kundenkommunikation
— AI-generierte Bilder
— synthetische Stimmen oder Videos
— stark bearbeitete Personenbilder
— AI-generierte Werbeinhalte
— automatisierte Texte in Support oder Beratung
Das bedeutet nicht, dass jede AI-Nutzung verboten oder problematisch ist. Aber Unternehmen sollten prüfen, wann Nutzer informiert werden müssen und welche Inhalte gekennzeichnet werden sollten.
Für Website-Projekte heißt das: AI ist nicht nur ein Tool für schnellere Texte. AI betrifft auch Transparenz, Vertrauen, Datenschutz und Markenkommunikation.
3. Green Claims: Nachhaltigkeitswerbung wird riskanter
Die EU-Richtlinie 2024/825 stärkt Verbraucherrechte gegen irreführende Umweltwerbung. Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis März 2026 umsetzen; ab dem 27. September 2026 sollen die neuen Regeln angewendet werden.
Für Marketing ist das relevant, sobald Unternehmen mit Begriffen wie diesen werben:
— nachhaltig
— klimaneutral
— CO₂-neutral
— umweltfreundlich
— grün
— ressourcenschonend
— plastikfrei
— ökologisch
Solche Aussagen dürfen nicht nur gut klingen. Sie müssen konkret, nachvollziehbar und belegbar sein. Besonders riskant sind allgemeine Umweltbehauptungen ohne Erklärung oder selbst erfundene Nachhaltigkeitssiegel.
Für Websites bedeutet das: Nachhaltigkeitsclaims sollten geprüft werden, bevor sie prominent auf Startseite, Leistungsseiten, Produktseiten oder Landingpages stehen.
Besser als pauschale Werbewörter sind konkrete Aussagen:
Was Unternehmen jetzt auf der Website prüfen sollten
1. Gibt es einen Online-Shop, Buchungsprozess oder digitale Dienstleistung?
→ Dann Barrierefreiheit prüfen.
2. Gibt es AI-Chatbots, AI-Bilder, AI-Texte oder automatisierte Kommunikation?
→ Dann Transparenz und Kennzeichnung prüfen.
3. Gibt es Nachhaltigkeitsclaims auf Website, Landingpages oder in Kampagnen?
→ Dann Belege, Formulierungen und Siegel prüfen.
1. Barrierefreiheit: Website und Online-Shop müssen zugänglicher werden
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Es setzt die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit um und betrifft bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, darunter auch digitale Angebote wie E-Commerce und Online-Dienstleistungen.
Für Unternehmen heißt das: Wer einen Online-Shop, eine Buchungsstrecke, ein Kundenportal oder digitale Bestellprozesse anbietet, sollte Barrierefreiheit nicht als Design-Extra behandeln.
Praktische Orientierung für Website-Design:
— Fließtext eher 16–18 px oder größer
— Zeilenhöhe ca. 1,5–1,7
— keine hellgraue Schrift auf weißem Hintergrund
— Kontrast für normalen Text mindestens 4,5:1
— große Headlines mindestens 3:1
— Buttons und Links auch per Tastatur erreichbar
— sichtbarer Fokuszustand bei Tastaturbedienung
— Formulare mit echten Labels, nicht nur Placeholdern
— Fehlermeldungen verständlich und direkt am Feld
— Bilder mit sinnvollen Alt-Texten
— Website bei 200 Prozent Zoom weiterhin nutzbar
Für einen Website-Relaunch bedeutet das: Barrierefreiheit sollte früh in Design, Struktur und Content eingeplant werden. Nachträgliche Korrekturen sind oft teurer als eine saubere Umsetzung von Anfang an.
2. AI Act: AI-Nutzung muss transparenter werden
Der EU AI Act gilt schrittweise. Für Websites und Marketing besonders relevant sind die Transparenzpflichten nach Artikel 50, die ab dem 2. August 2026 gelten. Sie betreffen unter anderem bestimmte AI-Systeme, AI-generierte Inhalte, Deepfakes und Fälle, in denen Nutzer mit einem AI-System interagieren.
Für Unternehmen wird das wichtig, wenn auf der Website oder im Marketing AI sichtbar eingesetzt wird.
Typische Beispiele:
— AI-Chatbot auf der Website
— automatisierte Kundenkommunikation
— AI-generierte Bilder
— synthetische Stimmen oder Videos
— stark bearbeitete Personenbilder
— AI-generierte Werbeinhalte
— automatisierte Texte in Support oder Beratung
Das bedeutet nicht, dass jede AI-Nutzung verboten oder problematisch ist. Aber Unternehmen sollten prüfen, wann Nutzer informiert werden müssen und welche Inhalte gekennzeichnet werden sollten.
Für Website-Projekte heißt das: AI ist nicht nur ein Tool für schnellere Texte. AI betrifft auch Transparenz, Vertrauen, Datenschutz und Markenkommunikation.
3. Green Claims: Nachhaltigkeitswerbung wird riskanter
Die EU-Richtlinie 2024/825 stärkt Verbraucherrechte gegen irreführende Umweltwerbung. Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis März 2026 umsetzen; ab dem 27. September 2026 sollen die neuen Regeln angewendet werden.
Für Marketing ist das relevant, sobald Unternehmen mit Begriffen wie diesen werben:
— nachhaltig
— klimaneutral
— CO₂-neutral
— umweltfreundlich
— grün
— ressourcenschonend
— plastikfrei
— ökologisch
Solche Aussagen dürfen nicht nur gut klingen. Sie müssen konkret, nachvollziehbar und belegbar sein. Besonders riskant sind allgemeine Umweltbehauptungen ohne Erklärung oder selbst erfundene Nachhaltigkeitssiegel.
Für Websites bedeutet das: Nachhaltigkeitsclaims sollten geprüft werden, bevor sie prominent auf Startseite, Leistungsseiten, Produktseiten oder Landingpages stehen.
Besser als pauschale Werbewörter sind konkrete Aussagen:
- schlecht:
- besser:
- schlecht:
- besser:
Was Unternehmen jetzt auf der Website prüfen sollten
1. Gibt es einen Online-Shop, Buchungsprozess oder digitale Dienstleistung?
→ Dann Barrierefreiheit prüfen.
2. Gibt es AI-Chatbots, AI-Bilder, AI-Texte oder automatisierte Kommunikation?
→ Dann Transparenz und Kennzeichnung prüfen.
3. Gibt es Nachhaltigkeitsclaims auf Website, Landingpages oder in Kampagnen?
→ Dann Belege, Formulierungen und Siegel prüfen.